AmicusData: Externer Datenschutzbeauftragter

Im Allgemeinen muss der externe Datenschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde sicherstellen, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Die Pflichten des Datenschutzbeauftragten sind folgende:

✅ Aufklärung des Unternehmens über datenschutzrechtlichen Pflichten und deren Einhaltung überwachen.

✅ Beratung und Unterstützung des Unternehmens bei der Durchführung der sogenannten Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA).

✅ Ansprechpartner der Geschäftsführung und Mitarbeiter. Er steht allen Abteilungen im Unternehmen für jegliche Fragen im Umgang mit Nutzer- und Kundendaten zur Verfügung.

✅  Bearbeitung der Anfragen von Behörden und Betroffenen.

✅  führen eines Verarbeitungsverzeichnisses.

✅ Dokumente pflegen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit mit der Datenverarbeitung in Zusammenhang stehen und vieles mehr.