Im Allgemeinen muss der externe Datenschutzbeauftragte in Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde sicherstellen, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Die Pflichten des Datenschutzbeauftragten sind folgende:
✅ Aufklärung des Unternehmens über datenschutzrechtlichen Pflichten und deren Einhaltung überwachen.
✅ Beratung und Unterstützung des Unternehmens bei der Durchführung der sogenannten Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA).
✅ Ansprechpartner der Geschäftsführung und Mitarbeiter. Er steht allen Abteilungen im Unternehmen für jegliche Fragen im Umgang mit Nutzer- und Kundendaten zur Verfügung.
✅ Bearbeitung der Anfragen von Behörden und Betroffenen.
✅ führen eines Verarbeitungsverzeichnisses.
✅ Dokumente pflegen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit mit der Datenverarbeitung in Zusammenhang stehen und vieles mehr.