Worauf Sie bei der Auftragsverarbeitung achten müssen? - AmicusData

Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Artikel 28 DSGVO liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Dienstleister nach einem Auftrag und konkreten Vorgaben des datenschutzrechtlich Verantwortlichen eine Datenverarbeitung vornimmt. Der Dienstleister entscheidet dabei nicht selbst über die wesentlichen Umstände der Datenverarbeitung und hat kein eigenes, über die Erfüllung des Auftrags hinausgehendes, Interesse an der Datenverarbeitung. Eine Auftragsverarbeitung ist folglich regelmäßig bei den folgenden Dienstleistungen anzunehmen:

  1. Entsorgung (Vernichtung, Löschung) von Datenträgern mit personenbezogenen Daten durch Dienstleister,
  2. Speicherung von personenbezogenen Daten in der Cloud,
  3. Werbeadressenverarbeitung in einem Letter-Shop,
  4. Verarbeitung von Kundendaten durch ein Call-Center ohne wesentliche eigene Entscheidungsspielräume dort,
  5. Datenerfassung, Datenkonvertierung oder Einscannen von Dokumenten mit personenbezogenen Daten,
  6. DV-technische Arbeiten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung oder die Finanzbuchhaltung durch Rechenzentren,
  7. elektronische Rechnungserstellung.

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