Beschluss: Rechtbank Amsterdam (Kanton), 19. Mai 2025, ECLI:NL:RBAMS:2025:3381. Meta wurde untersagt, die Daten des Antragstellers plattformübergreifend für KI-Training oder „AI creative tools“ zu verwenden. Pro Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 100.000 €.

Sachverhalt: Der Antragsteller klagte gegen Metas Plan, Facebook- und Instagram-Daten für KI-Modelle ohne vorherige Einwilligung zu nutzen, was nach dem Digital Markets Act (DMA) erforderlich sei. Das angebotene Opt-out sei unpraktikabel, da es eine Anmeldung erfordere. Die niederländische Datenschutzaufsicht wies auf die irreversible Datenzusammenführung ab 27. Mai 2025 hin.

Entscheidung: Als Zwischenentscheidung im laufenden Verfahren (Art. 223 Rv) verbot das Gericht Meta die Datenkombination und Nutzung für KI-Zwecke bis zur Hauptsache. Die Dringlichkeit ergab sich aus der angekündigten Unumkehrbarkeit. Meta lieferte keine inhaltliche Erwiderung, und ein einfacher Widerspruch des Nutzers genügt laut Aufsicht, um die Nutzung zu stoppen.

Bedeutung:

  • Für Unternehmen: Kurzfristige, irreversible Datenänderungen können schnell gerichtlich gestoppt werden. Klare Widerspruchskanäle sind essenziell, um hohe Strafen (100.000 € pro Verstoß) zu vermeiden.
  • Für Nutzer: Schriftlicher, nachweisbarer Widerspruch schützt vor Datenmissbrauch. Bei irreversiblen Schritten ist schnelles Handeln entscheidend.
  • DMA-Kontext: Art. 223 Rv bietet effektiven Eilrechtsschutz, selbst in Bagatellverfahren, und stärkt Nutzerrechte gegenüber Plattformen.

Fazit: Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung von Einwilligung und Widerspruch im DMA und setzt klare Grenzen für die KI-Datennutzung durch Gatekeeper wie Meta.

Quelle: Rechtbank Amsterdam, 19.05.2025, ECLI:NL:RBAMS:2025:3381, veröffentlicht 11.06.2025.

Kommentare
* Die E-Mail-Adresse wird nicht auf der Website veröffentlicht.