Nach einem intensiven Prüfverfahren hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) bestätigt, dass die Europäische Kommission ihren Einsatz von Microsoft 365 mit den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/1725 in Einklang gebracht hat. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein für die datenschutzkonforme Nutzung von Cloud-Diensten innerhalb der EU-Institutionen.

Hintergrund: EDPS-Untersuchung seit 2021

Der EDPS hatte im Mai 2021 eine Untersuchung über die Nutzung von Microsoft 365 durch die EU-Kommission eingeleitet. In der Entscheidung vom 8. März 2024 (Case 2021-0518) stellte der EDPS mehrere Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen fest, insbesondere in den Bereichen:

  • Zweckbindung der Datenverarbeitung
  • Internationale Datenübermittlungen (insbesondere in Drittländer)
  • Unbefugte Offenlegung personenbezogener Daten

Daraufhin wurden der Kommission verbindliche Korrekturmaßnahmen auferlegt, deren Umsetzung durch weitere Verfahrensschritte begleitet wurde.

Schlüsselmaßnahmen zur Compliance:

Problemstellung (Vorher)Maßnahmen zur Behebung (Nachher)
Unklare Zweckbindung der DatenverarbeitungExakte Definition der verarbeiteten Datenarten und der Verarbeitungszwecke; Microsoft und Subauftragsverarbeiter dürfen nur nach dokumentierten Anweisungen der Kommission verarbeiten.
Unzureichende Kontrolle über DatenübermittlungenKlar definierte Empfänger und Zwecke für Datenübermittlungen in Drittländer; vertragliche Begrenzung auf Länder mit Angemessenheitsbeschluss oder auf Basis öffentlicher Interessen gem. Art. 50(1)(d) der Verordnung (EU) 2018/1725.
Fehlende Transparenz bei OffenlegungsanfragenNeue Vertragsklauseln verpflichten Microsoft, Offenlegungsanfragen an die Kommission zu melden (außer es besteht eine rechtliche Verpflichtung im Einklang mit EU-Recht); dies gilt auch für Drittstaaten mit "wesentlich gleichwertigem Schutzniveau".
Mangelnde technische & organisatorische SchutzmaßnahmenErgänzende technische und organisatorische Maßnahmen wurden implementiert, die unautorisierte Zugriffe oder Übermittlungen minimieren. Die Kontrolle über Subauftragsverarbeiter wurde ebenfalls verschärft.

Am 11. Juli 2025 bestätigte der EDPS in einem Schreiben an die Kommission, dass alle identifizierten Verstöße behoben wurden, woraufhin das Verfahren offiziell beendet wurde.

Signalwirkung für andere EU-Institutionen

Die Kommission hat ihre verbesserten Vertragskonditionen im Rahmen des Inter-Institutional Licensing Agreement (ILA) auch anderen EU-Institutionen, -Organen, -Büros und -Agenturen (EUIs) zugänglich gemacht. Der EDPS ruft alle betroffenen Institutionen auf, vergleichbare Prüfungen und Anpassungen vorzunehmen.

Zitat Wojciech Wiewiórowski (EDPS):
"Dies ist ein bedeutender gemeinsamer Erfolg und ein starkes Signal dafür, was durch konstruktive Zusammenarbeit und wirksame Aufsicht erreicht werden kann."

Relevanz für Microsoft 365-Implementierungen in der EU

Diese Entscheidung ist richtungsweisend für alle Organisationen, die Microsoft 365 unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nutzen möchten. Besonders relevant:

  • Vertragliche Klarstellungen über Datenverarbeitungszwecke und -anweisungen
  • Bindende Vorgaben für internationale Datenübermittlungen und Subauftragsverarbeiter
  • Technische Maßnahmen zur Datenlokalisierung und Zugriffskontrolle

Microsoft hat sich in diesem Verfahren verpflichtet, seine Dienstleistungen stärker an die spezifischen Compliance-Anforderungen der EU-Institutionen anzupassen. Dies könnte auch Einfluss auf ähnliche Vereinbarungen in anderen Bereichen (z.B. nationale Verwaltungen oder große Unternehmen) haben.

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